Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Für die ROCKET9 GmbH
23.09.2024
Inhaltsübersicht
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Leistungspflichten
§ 3 Zustandekommen von Verträgen
§ 4 Abnahmebedürftige Leistungen
§ 5 Zahlungsbedingungen
§ 6 Kündigung
§ 7 Nutzungsrechte
§ 8 Haftung
§ 9 Schlussbestimmungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
ROCKET9 GmbH
Papenreye 61
22453 Hamburg
AGB Stand: 23.09.2024
1.1 Die vorliegenden AGB gelten für alle Leistungen und Angebote der ROCKET9 GmbH („Anbieter“) an ihre Kunden. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Auftraggeber, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden. Wenn nichts weiter vereinbart ist, schließt der Kunde das Business as a Service Angebot ab.
1.2 Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn der Anbieter ihrer Geltung im Einzelfall nicht explizit widerspricht. Eine Bezugnahme des Anbieters auf Schreiben oder E-Mails des Kunden, die mit den AGB des Kunden versehen sind, sind kein Einverständnis mit der Geltung jener AGB.
1.3 Der Anbieter hat das Recht, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft einseitig zu ändern und/oder zu ergänzen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen erforderlich ist. Der Kunde wird bei Anpassung dieser AGB über die beabsichtigten Änderungen bzw. Ergänzungen mit angemessener Ankündigungsfrist vorab informiert. Widerspricht der Kunde der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von zwei Wochen nach der Benachrichtigung (die „Widerspruchsfrist“), gelten die geänderten AGB als vom Kunden angenommen. Der Anbieter wird in seiner Benachrichtigung auf das Widerspruchsrecht und die Bedeutung der Widerspruchsfrist hinweisen. Im Falle eines Widerspruchs kann der Kunde die Nutzung nach der bisherigen Fassung der AGB fortsetzen.
1.4 Treffen die Parteien von diesen AGB abweichende Vereinbarungen, so gehen diese den Regelungen der AGB vor. Abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform und müssen vom Anbieter explizit bestätigt werden.
1.5 Der Anbieter schließt Verträge ausschließlich mit Unternehmern, d.h. mit Personen, die eine selbstständige berufliche (Neben-) Tätigkeit verfolgen. Der Kunde sichert daher mit Vertragsschluss zu, dass er Unternehmer in diesem Sinne ist und den Vertrag in dieser Eigenschaft schließt.
2.1 Der Anbieter erbringt Dienstleistungen im Bereich von Vertriebs-Infrastrukturen, Marketing, Produkt und Angebots-Design, Aufbau von modernen IT -Infrastrukturen und Software sowie dazugehörige KI-Lösungen. Ziel ist die Steigerung von Umsatz, Effizienz, Gewinn und Wachstum.
2.2 Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schuldet der Anbieter dem Kunden nicht die Erbringung eines konkreten Erfolgs (Werks).
2.3 Die Inhalte sowie der Umfang der geschuldeten Leistungen werden durch das Vertragsangebot konkretisiert. In Bezug auf die Durchführung dieser Leistungen steht dem Anbieter ein Leistungsbestimmungsrecht gemäß § 315 BGB zu.
2.4 Der Kunde hat die Leistungserbringung des Anbieters durch angemessene Mitwirkungshandlungen zu fördern. Er wird insbesondere dem Anbieter die dafür erforderlichen Informationen und Daten unentgeltlich und rechtzeitig zur Verfügung stellen. Darüber hinaus wird der Kunde die notwendigen Arbeitsmaterialien auf erstes Anfordern des Anbieters zur Verfügung stellen.
2.5 Der Anbieter ist berechtigt, dem Kunden geschuldete Leistungen auch von Erfüllungsgehilfen / Subunternehmern erbringen zu lassen.
2.6 Der Anbieter erbringt die Leistung für den Kunden in der Regeln in einem Team. Der Anbieter stellt sicher, dass nur fachlich geprüfte Entwickler für den Kunden zum Einsatz kommen.
2.7 Sofern die Parteien feststellen, dass Leistungen des Anbieters erbracht werden sollen, die über das vereinbarte Leistungsspektrum hinaus gehen, sind diese separat nach einem vom Anbieter festzulegenden Stundensatz zu vergüten.
2.8 Der Kunde hat die üblichen Verhaltensweisen eines redlichen Kaufmanns gegenüber dem Anbieter zu gewährleisten. Der Anbieter behält sich vor, jede rechtswidrige Äußerung über den Anbieter und dessen Dienstleistungen, sei es durch Kunden, Mitbewerber oder anderweitige Dritte, insbesondere unwahre Tatsachenbehauptungen und Schmähkritiken, zivilrechtlich zu verfolgen und darüber hinaus ohne Vorankündigung zur Strafanzeige zu bringen.
2.9 Die Parteien verpflichten sich, alle ihnen im Zuge der Vertragsdurchführung von der jeweils anderen Partei zugehenden oder bekannt werdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie vertrauliche Informationen geheim zu halten und hierüber Stillschweigen zu bewahren. Diese Geheimhaltungspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses weiter.
2.10 Sofern der Kunde das Paket “Business as a Service” abschließt, gelten zusätzlich folgende Regelungspunkte:
a) Werden die Leistungen auf der ROCKET9 Cloud erbracht, hat der Kunde in der Regel keinen direkten Zugriff auf die Cloud-Accounts. Der Kunde kann die Cloud-Accounts nach Absprache übernehmen. Hierfür fallen Transferkosten an, die vom Kunden zu tragen sind.
b) Werden die Leistungen auf der ROCKET9 Cloud erbracht, erfolgt die Kommunikation über die ROCKET-Plattform. Standardmäßig erfolgt der Support über ein Ticketsystem, wobei die Bearbeitung nach Dringlichkeit und Komplexität erfolgt.
2.11 Sofern der Kunde das Paket “Enterprise AI” abschließt, gelten zusätzlich folgende Regelungspunkte:
a) Die Infrastruktur wird mit dem Kunden abgestimmt und kann On-Premise oder in der Cloud (AWS, GCP, Microsoft Azure) abgebildet werden.
b) Es gelten keine spezifischen Service Level Agreements (SLA) außer den im Angebot genannten. SLA können nach Vereinbarung angepasst werden.
3.1 Die Präsentation der Leistungen auf der Website, in sozialen Netzwerken, in Werbeanzeigen und Broschüren stellt kein bindendes Angebot des Anbieters auf Abschluss eines Vertrags dar.
3.2 Der Vertragsschluss zwischen Anbieter und Kunde kann fernmündlich (Videocall, Telefon, etc.), schriftlich oder in Textform erfolgen. In der Regel kommt der Vertrag durch die Bestätigung (in Textform oder in Form einer digitalen Signatur) eines individuellen Angebots des Anbieters zustande.
4.1 Soweit der Anbieter für den Kunden abnahmepflichtige Leistungen erbringt, gelten zusätzlich die nachfolgenden Punkte dieses Absatzes (4.2 bis 4.8):
4.2 Der Anbieter kann vom Kunden nach Abschluss der jeweiligen Teilleistung jeweils eine Abnahme der Teilleistung verlangen und nach Durchführung aller Anpassungsleistungen zusätzlich eine Gesamtabnahme aller Leistungen. Der Anbieter behält sich das Recht vor, für Teilleistungen entsprechende Abschlagzahlungen zu verlangen. Änderungen werden im Rahmen von bis zu zwei Korrekturschleifen ohne Mehrvergütung vorgenommen. Etwaige Mehrleistungen sind von dem Kunden zu vergüten.
4.3 Der Anbieter kann den Kunden mit Fristsetzung von einer Woche zur Teil- bzw. Gesamtabnahme auffordern. Sie gilt mit Ablauf der Frist als abgenommen, wenn der Kunde gegenüber dem Anbieter nicht schriftlich erklärt hat, welche Mängel noch zu beseitigen sind. Über etwaige Mängel wird ein Mängelprotokoll vom Kunden angefertigt und dem Anbieter überlassen. Das Übermittlungsrisiko liegt beim Kunden.
4.4 Die abzunehmende (Teil-)Leistung des Anbieters gilt auch dann als abgenommen, wenn der Kunde sich auf Aufforderung des Anbieters hin zur Abnahme der jeweiligen (Teil-)Leistung nicht binnen 7 Werktagen schriftlich erklärt.
4.5 Soweit vom Kunden Mängel festgestellt werden, ist der Anbieter berechtigt, diese weiter zu bearbeiten und zu beseitigen. Der Anbieter ist bei Vorliegen eines erheblichen Mangels berechtigt, zwei Mal binnen einer angemessenen und vom Kunden zu setzenden Frist nachzubessern.
4.6 Ist der Anbieter gehindert, die vereinbarten Leistungen zu erbringen und stammen die Hinderungsausgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch des Anbieters unberührt.
4.7 Ansprüche im Hinblick auf Mängel, die bei der Abnahmeprüfung erkennbar waren, bestehen nur dann, wenn der Kunde sie im Rahmen der Abnahmeprüfung geltend macht oder sich vorbehält.
4.8 Ist zwischen den Parteien streitig, ob ein erheblicher oder ein unerheblicher Mangel eines Werkes vorliegt, ist darüber vor Betreiben eines Rechtsstreits ein von einer Industrie- und Handelskammer öffentlich bestellter Sachverständiger anzuhören. Der Kunde ist für die angemessene Vergütung des anzurufenden Sachverständigen vorleistungsverpflichtet. Sollte der angerufene Sachverständige das Bestehen eines erheblichen Mangels am Werk feststellen, wird der Anbieter dem Kunden die insoweit entstandenen Aufwendungen ersetzen.
5.1 Die vom Anbieter angegebenen und mitgeteilten Preise sind verbindlich und verstehen sich jeweils netto zzgl. Mehrwertsteuer. Die Höhe der Vergütung bestimmt sich nach der zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarung. Die Berechnung erfolgt entweder nach Stundensatz oder durch eine monatliche Pauschale.
5.2 Die vom Kunden geschuldete Vergütung ist vorbehaltlich anderslautender Individualabrede sofort, in voller Höhe und im Voraus bei Angebotsannahme fällig. Bei Laufzeitverträgen mit ratierlicher (monatlicher Zahlungsweise) erfolgt die Abrechnung der Entgelte jeweils zum Anfang des Monats. Dem Kunden steht es frei, die gesamte Zahlung (Jahresbetrag) im Voraus zu leisten.
5.3 Sofern nicht abweichend vereinbart trägt der Kunde die Reisekosten, die dem Anbieter im Rahmen der Erbringung seiner Dienstleistungen entstanden sind, soweit sie angemessen und erforderlich gewesen sind. Hierfür legt der Anbieter entsprechende Belege vor.
5.3 Der Anbieter stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße und die Umsatzsteuer ausweisende Rechnung aus (ggf. durch Erfüllungsgehilfen). Rechnungen sind, auch bei ratierlicher (monatlicher) Zahlungsweise, in ihrem Gesamtbetrag jeweils sofort ohne Abzüge nach Rechnungserhalt zur Zahlung fällig.
5.4 Die Zahlung kann per Banküberweisung, PayPal, Kreditkarte oder Stripe erfolgen. Bei Zahlungen aus dem Ausland trägt der Kunde die hierfür anfallenden Gebühren.
5.5 Vorbehaltlich einer früheren Mahnung kommt der Kunde spätestens 14 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung in Verzug. Bei ratierlicher (monatlicher) Zahlungsweise gilt dies zusätzlich erst ab dem auf den jeweiligen Zahlungstermin folgenden Tag.
5.6 Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält der Anbieter sich vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.
5.7 Ist der Kunde im Fall der Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber dem Anbieter in Verzug, ist der Anbieter berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. Der Anbieter ist berechtigt, die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend zu machen.
5.8 Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.
5.9 Fristen für die Leistungserbringung durch den Anbieter beginnen nicht, bevor der jeweils fällige Rechnungsbetrag beim Anbieter eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Leistungen notwendigen Daten beim Anbieter vollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen komplett erbracht sind.
6.1 Der Vertrag hat die individuell zwischen den Parteien vereinbarte Mindestlaufzeit.
6.2 Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit. Andernfalls verlängert sich die Laufzeit um die ursprünglich vereinbarte Laufzeit.
6.3 Vereinbarte Abnahmetermine sind keine Fixtermine und stehen unter dem Vorbehalt der Erbringung der erforderlichen Mitwirkungshandlungen des Kunden.
6.4 Die ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen.
6.5 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
6.6 Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
7.1 Werden die Leistungen auf der Kunden IT-Infrastruktur erbracht (“Enterprise AI”), räumt der Anbieter dem Kunden hiermit ein ausschließliches, zeitlich und räumlich unbegrenztes Nutzungsrecht an allen von ihm im Zusammenhang mit der Erbringung seiner Dienstleistungen entstandenen, entstehenden oder hierfür von ihm erworbenen oder zu erwerbenden Rechte ein.
7.2 Für Leistungen auf der ROCKET9 Cloud (“Business as a Service") räumt der Anbieter dem Kunden ein auf die Vertragslaufzeit begrenztes einfaches Nutzungsrecht an denen von ihm im Zusammenhang mit der Erbringung seiner Dienstleistungen entstandenen, entstehenden oder hierfür von ihm erworbenen oder zu erwerbenden einfachen Nutzungsrechte ein. Davon nicht eingeschlossen ist das Bearbeitungsrecht. Dieses wird nicht übertragen.
7.3 Die Übertragung erfolgt unter dem Vorbehalt, dass der Kunde die dem Anbieter nach dem Vertrag zustehende Vergütung vollständig und fristgemäß entrichtet hat. Ist Ratenzahlung vereinbart, geht das nach Punkt 7.1 bzw. 7.2 benannte Nutzungsrecht vorbehaltlich anderslautender Individualvereinbarung erst mit vollständiger Zahlung der letzten Rate an den Anbieter über.
7.4 Die Veröffentlichung und Weitergabe der Arbeits- und Leistungsergebnisse an Dritte (auch verbundene Unternehmen) wird ausgeschlossen.
7.5. Kommt eine Zusammenarbeit zustande, darf der Anbieter das Firmenlogo des Kunden für Werbezwecke auf der Website https://rocket9.ai verwerten.
8.1 Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst möglich macht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf; in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
8.2 In den Grenzen nach 10.1 haftet der Anbieter nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso stets unberührt wie die für die Übernahme einer Garantie.
8.3 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
9.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
9.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB einschließlich dieser Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen.
9.3 Erfüllungsort und Ausschließlicher Gerichtsstand sind jeweils der Sitz des Anbieters.